Dank der österreichischen Superjuristen die die letzte Novelle zum Mediengesetz erarbeitet haben, muss jede Website und jeder Newsletter über ein Impressum verfügen.
Der Salzburger Richter Franz Schmidbauer, Betreiber des Portals Internet4Jurists – Internet & Recht, sieht im neuen Mediengesetz einen “normativen Overkill”. Das Gesetz sei nicht nur technologie- und internetfeindlich, sondern lasse auch eine “medienfeindliche Tradition” erkennen, die nur negative Seiten des Webs betrachtet und positive Entwicklungen völlig außer Acht lässt. (Der Standard, 5.07.2005)
Aber dessen nicht genug, Superjuristen sitzen nämlich auch in Deutschland. Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. (Wie soll man sich ob so viel staatlich verordneter kognitiver Dissonanz überhaupt noch um seine Bürgerpflichten kümmern?)
Und deswegen möchte ich, genau so wie über Einemillionneunhunderttausend andere, ausdrücklich betonen, dass ich keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Fremd-Seiten auf dieser Website und mache mir ihre Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Site angebrachten Links (auch Blogkommentare).
Bleibt noch zu sagen, dass dies eine nicht kommerzielle, private Website ist. Beiträge spiegeln ausschließlich die subjektiven Meinungen der Autorinnen und Autoren wider.
Christoph Haas
6020 Innsbruck – Österreich